Brandschutz
Brandschutzkonzepte und Gutachten
Verlässliche Aussagen zur Notwendigkeit, oder zur konkreten Ausführung von gesetzlichen Maßnahmen – in Bezug auf die Bereiche des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes – werden durch unsere Sachverständige getroffen.
Die Grundlage einer „brandsicheren“ Planung liefert bei Neu- sowie Umbau oder Änderung der Nutzung ein Brandschutzkonzept. Ihr Profit liegt in unserer Begleitung beginnend bei der Vorplanung, der Überprüfung, bis hin zur Umsetzung des Projektes, ohne dabei Gesichtspunkte der Funktionalität, der Wirtschaftlichkeit und der Realisierbarkeit aus den Augen zu verlieren.


Externer Brandschutzbeauftragter
Wir übernehmen gerne die Tätigkeit des externen Brandschutzbeauftragten für Ihre Objekte, dies umfasst z.B.
- Monatliche Eigenkontrolle
- Erstellung bzw. Adaptierung der Brandschutzordnung
- Beratung hinsichtlich Brandschutzrelevanter Gesetze / Normen
- Teilnahme an Behördlichen Terminen (z.B. Feuerpolizeiliche Überprüfung, …)
- und vieles mehr
Brandschutzpläne
Die Feuerwehr benötigt zum schnellen und sicheren Abarbeiten von Einsätzen „Brandschutzpläne“ nach TRVB 121 O. Die Pläne unterstützen die Einsatzkräfte, um schnell die Gefahren eines Objekts zu eruieren bzw. den richtigen Weg zum Einsatzort zu finden.
Brandschutzpläne sind bei Objekten mit Brandmeldeanlagen obligatorisch, müssen aber auch oft bei vielen anderen Objekten bereitgestellt werden. Wir unterstützen Sie von der Erstevaluierung über die Rücksprache mit der örtlichen Feuerwehr bis zur Fertigstellung.


Feuerlöscher
Wir führen die Überprüfung von Feuerlöschern und Füllung sämtlicher Typen von Feuerlöscher nach den Herstellerrichtlinien bzw. den aktuellen Vorschriften und Normen (TRVB 124 F 17 und ÖNORM F 1053).
Ebenfalls beraten wir Sie kompetent mit einer entsprechenden Risikoanalyse – welche nachstehend Aspekte beinhaltet
- Anzahl und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Art von Feuerlöschgeräten
- Entsprechendes Löschmittel
- Konkrete Platzierung der Feuerlöscher und vorschriftsmäßige Kennzeichnung der Feuerlöscher nach TRVB 124 F
- Absicherung besonderer Gefahrenquellen und besonders zu schützenden Bereichen / Geräte/Anlagen (z.B.: IT-Serverräume oder VbF Lager)
Gemeinsam erarbeiten wir Vorschläge welche Feuerlöscher am besten zu Ihren Bedürfnissen passen und die wirtschaftlichste Lösung darstellt.
Schulungen und Evakuierungs- bzw. Räumungsübungen
Brandalarm- und Räumungsübungen sind gesetzlich (AstV §45 (5)) einmal pro Jahr vorgeschrieben, und stellen auch eine enorme Bedeutung für den Personenschutz dar. Wir stehen Ihnen gerne mit professioneller Begleitung der Evakuierungs – und Räumungsübung inkl. umfangreicher Dokumentation (Checklisten) zur Verfügung.
Nach §25AschG und §44a AstV sind Mitarbeiter im Umgang der ersten Löschhilfe zu schulen. Dies wird durch unsere Schulung vermittelt und per Zertifikat bestätigt.


Brandsimulation und Fluchtweg-Simulation
Wir bieten Ihnen, als Möglichkeit für die Bewertung des anlagentechnischen Brandschutzes oder der statischen Heißbemessung, eine Brandsimulation an. Dadurch können auch Kosten auf Grund der richtigen Dimensionierung gespart oder der Nachweis im Sinne der OIB-330.2-020/19 Punkt 3.2 (Wesentliche Abweichungsfälle; Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte) erbracht werden.
Gerne unterstützen wir Sie auch im Bereich der Ingenieurmethoden mit dem Nachweis der Berechnung der Entfluchtung. Die Personenräumung bei komplexen Gebäuden sowie Veranstaltungsflächen im Freien stellt eine immense Herausforderung dar. Wir unterstützen Sie dabei, um Stauzonen zu erkennen und diese vorab entsprechend der Möglichkeiten zu räumen. Bei Sondergebäuden können die allgemeinen baurechtlichen Anforderungen an die Grenzen stoßen, daher ist hier eine fachgerechte Auslegung der Flucht- und Rettungswege besonders wichtig.
Begleitende Bauüberwachung
Unsere Brandschutzingenieure prüfen, im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung, sowohl den Bestand als auch den Neu-, Um- und Zubau, sowie Nutzungsänderungen während der Bauphase – aber auch nach Fertigstellung – den fachgerechten, system- und klassifizierungskonformen Einbau. Dabei stellt die Bauüberwachung die Grundlage einer positiven behördlichen Abnahme dar. Dies beinhaltet unter anderem die Beurteilung der verwendeten Brandschutzbauteile, sowie die bauliche, anlagentechnische und organisatorische Umsetzung des Bau- oder/und Gewerbebescheids bzw. des Brandschutzkonzeptes. Bei eventuell festgestellten Mängeln erarbeiten wir Lösungsansätze, um Anforderungen des Kunden und des Gesetzgebers zu erfüllen.


Fluchtwegspläne
Die Erstellung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt nach DIN ISO 23601 sowie in Anlehnung der TRVB 121 O 15 i.d.g.F.
Insbesondere in öffentlichen Gebäuden aber auch gem. Arbeitsstättenverordnung können Flucht- und Rettungspläne sinnvoll sein. Sie sind in regelmäßigen Zeitabständen auf Aktualität zu überprüfen.