DIENSTLeistungen

Brandschutzkonzepte und Gutachten

Verlässliche Aussagen zur Notwendigkeit, oder zur konkreten Ausführung von gesetzlichen Maßnahmen – in Bezug auf die Bereiche des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes – werden durch unsere Sachverständige getroffen.

Die Grundlage einer „brandsicheren“ Planung liefert bei Neu- sowie Umbau oder Änderung der Nutzung ein Brandschutzkonzept. Ihr Profit liegt in unserer Begleitung beginnend bei der Vorplanung, der Überprüfung, bis hin zur Umsetzung des Projektes, ohne dabei Gesichtspunkte der Funktionalität, der Wirtschaftlichkeit und der Realisierbarkeit aus den Augen zu verlieren.

Externer Brandschutzbeauftragter

Wir übernehmen gerne die Tätigkeit des externen Brandschutzbeauftragten für Ihre Objekte. Wir sind auf jeden Fall gerne bereit, diese Verantwortlichkeit zu übernehmen und unterstützen Sie mit einer objektiven Betrachtung des Unternehmens mit einer hohen wirtschaftlichen Komponente.

Externe Sicherheitsfachkraft

Wir bietet Ihnen eine umfassende und fachlich fundierte Unterstützung und Beratung durch unsere Sicherheitsfachkräfte in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der Unfallverhütung.

Abhängig von der Anzahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen sowie deren Tätigkeiten ergibt sich eine gesetzlich vorgeschriebene Präventionszeit pro Jahr. Ein Großteil dieser Präventionszeit kann von der Sicherheitsfachkraft abgedeckt werden.

Begleitende Bauüberwachung

Unsere Brandschutzingenieure prüfen, im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung, sowohl den Bestand, als auch den Neu-, Um- und Zubau, sowie Nutzungsänderungen während der Bauphase – aber auch nach Fertigstellung – den fachgerechten, system- und klassifizierungskonformen Einbau. Dabei stellt die Bauüberwachung die Grundlage einer positiven behördlichen Abnahme dar. Dies beinhaltet unter anderem die Beurteilung der verwendeten Brandschutzbauteile, sowie die bauliche, anlagentechnische und organisatorische Umsetzung des Bau- oder/und Gewerbebescheids bzw. des Brandschutzkonzeptes.

Bei eventuell festgestellten Mängeln erarbeiten wir Lösungsansätze, um Anforderungen des Kunden und des Gesetzgebers zu erfüllen.

Brandschutzpläne

Die Feuerwehr benötigt zum schnellen Abarbeiten von Einsätzen „Brandschutzpläne“ nach TRVB 121 O. Die Pläne unterstützen die Einsatzkräfte, um schnell die Gefahren eines Objekts zu eruieren bzw. den richtigen Weg zum Einsatzort zu finden.

Brandschutzpläne sind bei Objekten mit Brandmeldeanlagen obligatorisch, müssen aber auch oft bei vielen anderen Objekten bereitgestellt werden. Wir unterstützen Sie von der Erstevaluierung bis zur Rücksprache mit der örtlichen Feuerwehr.

Brandsimulation

Wir bieten Ihnen, als Möglichkeit für die Bewertung des anlagentechnischen Brandschutzes oder der statischen Heißbemessung, eine Brandsimulation an. Dadurch können auch Kosten auf Grund der richtigen Dimensionierung gespart oder der Nachweis im Sinne der OIB-330.2-020/19 Punkt 3.2 (Wesentliche Abweichungsfälle; Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte) erbracht werden.

Chemikalien-Lagerkonzepte

Wir erstellen – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben z.B. gemäß der TRGS 510, der Verordnung brennbarer Flüssigkeiten, der Druckgasverpackungsverordnung, der ÖNORM M 7379 (Gaslager – Lagerung von Gasflaschen und anderen ortsbeweglichen Druckgefäßen), der Flüssiggas-Verordnung oder des Chemikaliengesetzes – ein speziell auf Ihre Betriebseinrichtung und Lagernutzung abgestimmtes Konzept. Verlässliche Aussagen zur Notwendigkeit, oder zur konkreten Ausführung von gesetzlichen Maßnahmen – in Bezug auf die Bereiche des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes – werden durch unsere Sachverständige getroffen.

Erhebungen und Dokumentationen

Wir bieten Lösungen, um sich im „brandschutztechnischen Rechtsdschungel“ zurecht zu finden. Diese umfassen folgende Tätigkeiten:

  • Bestandsaufnahme der bestehenden behördlichen Vorschriften
  • Überprüfung der Übereinstimmung zum „Stand der Technik“ z.B. nach § 82b GewO
  • Einreichunterlagen: Grundlagen zur Abnahme und Dokumentation Ihrer Anlage
  • Ausschreibung und Beratung zur Vergabe von Gewerken
  • Hilfestellung bei Vergabeverfahren z.B. bei Gaslösch-, Brandmelde- oder Sprinkleranlagen

Fluchtweg-Simulation

Gerne unterstützen wir Sie auch im Bereich der Ingenieurmethoden mit dem Nachweis der Berechnung der Entfluchtung.

Die Personenräumung bei komplexen Gebäuden sowie Veranstaltungsflächen im Freien stellt eine immense Herausforderung dar. Wir unterstützen Sie dabei, um Stauzonen zu erkennen und diese vorab entsprechend der Möglichkeiten zu räumen.

Bei Sondergebäuden können die allgemeinen baurechtlichen Anforderungen an die Grenzen stoßen, daher ist hier eine fachgerechte Auslegung der Flucht- und Rettungswege besonders wichtig.

Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 und 1301; § 82b Prüfung

Technische Objektsicherheit (z.B. Gebäudehülle, Anlage, Verbindungswege, …). Befundaufnahme, Beurteilung, Dokumentation und Behebung von Mängeln und Gefahrenquellen. Brandschutz und weitere Gefahren (z.B. Blitzschutzanlagen, Einrichtungen der Löschwasserversorgung, Fluchtwege und deren Freihaltung)

Paragraph 82b Gewerbeordnung (Prüfung) Jeder Betrieb ist zu überprüfen, ob dieser dem Gewerbebescheid und den sonstigen gewerberechtlichen Bestimmungen entspricht.

Diese Prüfung ist im Abstand von fünf Jahren durchzuführen. Es erfolgt keine Aufforderung durch die Behörde (Bringschuld des Betriebes).

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Durch entsprechende Berechnung, Dimensionierung und Planung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gemäß der TRVB 111 S bzw. der TRVB S 125 (Rauchableitungsanlagen, Brandrauch-Verdünnungsanlagen, Rauchabzüge, Brandrauch-Absauganlagen) inklusive der Rauchschürzen und -vorhänge, erstellen wir für Sie ein Konzept für den richtigen Rauch- und Wärmeabzug. Dies dient als Basis für die weiterführende Fachplanung und umfasst die ebenso die benötigte Schutzzieldefinitionen.

Schulungen und Evakuierungs- bzw. Räumungsübungen

Brandalarm- und Räumungsübungen sind gesetzlich einmal pro Jahr vorgeschrieben, und stellen auch eine enorme Bedeutung für den Personenschutz dar. Wir stehen Ihnen gerne mit professioneller Begleitung der Evakuierungs – und Räumungsübung und umfangreicher Dokumentation (Checklisten) zur Verfügung. Nur durch Übungen können Fehler aufgezeigt und behoben werden. Im Firmenverbund bieten wir auch sämtliche Lehrgänge für das betriebliche Brandschutzpersonal gem. TRVB 117 O 18 wie z.B. Ausbildung Brandschutzwart oder Brandschutzbeauftragter Fortbildung an.

Vexat, Explosionsschutzdokumentation

Das Explosionsschutzdokument nach VEXAT § 5 ist eine spezielle „Evaluierung“ von Arbeitsplätzen und Bereichen mit Ex-Atmosphäre und stellt somit einen wichtigen Bestandteil der modernen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation dar. Bei Fragen z.B. zu den Bereichen Explosionsschutzklassen, Explosionsschutzzonen oder „konstruktiver Explosionsschutz“ stehen wir gerne an Ihrer Seite. Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der notwendigen Explosionsschutzmaßnahmen, geben Hilfestellungen bei Behörden oder dem Arbeitsinspektorat und erstellen für Sie Explosionsschutzdokumente bzw. Explosionsschutzdokumentationen.

Sicherheitskonzepte

In Kooperation mit einem Schweizer Experten bieten wir Ihnen auch folgende Dienstleistung an:

  • Ausarbeitung von Schwachstellenanalysen (inkl. Kostenschätzungen)
  • Ausarbeitung von integralen Sicherheitskonzepten (physische Sicherheit , Schnittstellen IT Security, …)
  • Aufbau und Implementierung von Notfall- und Krisenstäben
  • Durchführung von Sicherheitsschulungen (Grundlagen Sicherheit & Awareness, Evakuationsübungen, Stabsübungen, Medientraining, …)
  • Ausarbeitung von Sicherheitskonzepten für Großveranstaltungen
  • Beratung der Geschäftsleitung in Sicherheitsfragen

Steigleitungen und Wandhydranten

Zu unseren Aufgabengebieten zählen wir unter anderem Abnahmeprüfungen und Revisionen gem. TRVB 128 S 12, sowie alle anderen Prüfungen, Wartungen und Instandhaltungen entsprechend der TRVB F 128 00 und TRVB 128 S 12. Sämtliche Arbeiten, welche auch eine ausführliche Dokumentation beinhalten, werden durch befähigte Prüfer abgewickelt. Erforderliche Überprüfungen gem. TRVB 128 S 12 „Ortsfeste Löschanlagen nass und trocken“:

  • Abschlussprüfung bei Fertigstellung der Anlage
  • Jährliche Prüfung, Instandhaltung alle zwei Jahre
  • Revision alle fünf Jahre

Feuerlöscher

Die Überprüfung von Feuerlöschern und Füllung sämtlicher Typen von Feuerlöscher nach den Herstellerrichtlinien bzw. den aktuellsten Vorschriften und Normen (TRVB 124 F 17 und ÖNORM F 1053). Gerne führen wir auch die dazugehörigen Risikoanalysen – welche nachstehend beschrieben werden – durch.

  • Anzahl und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Art von Feuerlöschgeräten
  • Entsprechendes Löschmittel
  • Konkrete Platzierung der Feuerlöscher und vorschriftsmäßige Kennzeichnung der Feuerlöscher (VbF- Lager)
  • Absicherung besonderer Gefahrenquellen und besonders zu schützende Bereiche/ Geräte/Anlagen (z.B.: IT-Serverräume oder VbF Lager)

Pandemiekonzepte

Wir unterstützen Sie hinsichtlich Information und Konzepte im Bereich:

  • Grundlagen zu Krankheiten und Seuchen
  • Biologische Bedrohungslage und aktuelle Seuchenlage
  • Risikoanalyse und Risikobewertung
  • Vorgehen bei Auftreten einer akuten Erkrankung im Betrieb
  • Präventive Maßnahmen
  • Rechtliche Grundlagen (Gewerbe ab 51 Mitarbeiter)
  • Betrieblicher Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
  • Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung
  • Relevante Inhalte zum Thema Datenschutz
  • aktuellen Verordnungen in Bezug auf COVID-19 sehen
  • COVID-19-Präventionskonzept
  • COVID-19-Beauftragten (u.a. bei Veranstaltungen)

Unser TÜV zertifizierter Pandemie-Beauftragter steht Ihnen gerne jederzeit mit Rat und Tat zu Verfügung.

Abnahme- und Revisionsprüfungen von anlagentechnischen Brandschutzeinrichtungen:

  • Brandmeldeanlagen einschl. Brandfallsteuerungen
  • Gaslöschanlagen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchableitungsanlagen
  • Brandrauch-Verdünnungsanlagen
  • Sprinkler- Schaumlösch- und Sprühflutanlagen
  • Feinsprüh-Löschanlagen

Hinweis: Zur Überprüfung einschließlich der Abnahmeprüfung und der wiederkehrenden Prüfung von anlagetechnischen Brandschutzanlagen sind gemäß § 134 GewO Ingenieurbüros einschlägiger Fachrichtungen sowie -wissen berechtigt.

Sollten Sie unsere Dienstleistung hinsichtlich dieses Punktes benötigen, ersuchen wir Sie um eine Kontaktaufnahme über unser Formular bzw. Telefon. Da hinter diesen Dienstleistungen ein eigenes Qualitätssicherungssystem steht und zudem der Sachverständige weisungsfrei agiert, ist eine besondere Behandlung dieser Anfrage notwendig.