Sicherheit und Umwelt
Externe Sicherheitsfachkraft nach §§ 76+77 AschG
Wir bietet Ihnen eine umfassende und fachlich fundierte Unterstützung und Beratung durch unsere Sicherheitsfachkräfte in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der Unfallverhütung.
Nachfolgend ein Auszug unserer Tätigkeiten für Sie:
- Beratung zu allen Fragen der Arbeitsicherheit, inkl. Unfallverhütung
- Mithilfe bei der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsstätten
- Einführung bzw. Änderung der Arbeitsverfahren / Arbeitsstoffe
- Auswahl und Erprobung der „Persönlichen Schutzausrüstung“ (PSA)
- Erstellung notwendiger Sicherheit- und Gesundheits- (SiGe) Dokumente
- Evaluierung der Arbeitsplätze
Abhängig von der Anzahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen sowie deren Tätigkeiten ergibt sich eine gesetzlich vorgeschriebene Präventionszeit pro Jahr. Ein Großteil dieser Präventionszeit kann von der Sicherheitsfachkraft abgedeckt werden.


Vexat, Explosionsschutzdokumentation
Das Explosionsschutzdokument nach VEXAT § 5 ist eine spezielle „Evaluierung“ von Arbeitsplätzen und Bereichen mit Ex-Atmosphäre und stellt somit einen wichtigen Bestandteil der modernen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation dar. Bei Fragen z.B. zu den Bereichen Explosionsschutzklassen, Explosionsschutzzonen oder „konstruktiver Explosionsschutz“ stehen wir gerne an Ihrer Seite. Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der notwendigen Explosionsschutzmaßnahmen, geben Hilfestellungen bei Behörden oder dem Arbeitsinspektorat und erstellen für Sie Explosionsschutzdokumente bzw. Explosionsschutzdokumentationen.

Chemikalien-Lagerkonzepte und Gefahrgut auf der Straße/Schiene
Wir erstellen – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben z.B.
- gemäß der TRGS 510
- der Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF)
- der Aerosolpackungslagerungsverordnung
- der ÖNORM M 7379 (Gaslager – Lagerung von Gasflaschen und anderen ortsbeweglichen Druckgefäßen)
- der Flüssiggas-Verordnung
- oder des Chemikaliengesetzes
ein speziell auf Ihre Betriebseinrichtung und Lagernutzung abgestimmtes Konzept. Verlässliche Aussagen zur Notwendigkeit, oder zur konkreten Ausführung von gesetzlichen Maßnahmen – in Bezug auf die Bereiche des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes – werden durch unsere Sachverständige getroffen.
Auch beraten wir Sie gerne hinsichtlich folgender Punkte zum Thema Transport von Gefahrgütern nach ADR:
- Verpackung (Auswahl der korrekten Verpackung, Verpackungsart, …)
- Kennzeichnung (der Verpackung, des Fahrzeugs, …)
- Einstufung von Gefahrgut (Ist es Gefahrgut oder nicht? etc.)
- Freimengen (Handwerkerreglung, Begrenzte Mengen, …)
Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrgut, Pflichten nach GGBG und ADR, Erstellen der korrekten Papiere für den Versand, usw.