Sonstige Beratungen
Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 und 1301 in brandschutztechnischen Belangen
Befundaufnahme, Beurteilung, Dokumentation und Behebung von Mängeln und Gefahrenquellen. Brandschutz und weitere Gefahren (z.B. Blitzschutzanlagen, Einrichtungen der Löschwasserversorgung, Fluchtwege und deren Freihaltung)
Paragraph 82b Gewerbeordnung (Prüfung) Jeder Betrieb ist zu überprüfen, ob dieser dem Gewerbebescheid und den sonstigen gewerberechtlichen Bestimmungen entspricht.
Diese Prüfung ist im Abstand von fünf Jahren durchzuführen. Es erfolgt keine Aufforderung durch die Behörde (Bringschuld des Betriebes).


Überprüfung Ihrer Betriebsanlage nach den Vorgaben des §82b
Gerne führen wir die gesetzlich vorgeschrieben Überprüfung Ihrer Betriebsanlage (Gebäude) nach den Vorgaben des §82b Gewerbeordnung durch.
- Genehmigte Betriebsanlagen sind grundsätzlich alle 5 Jahre zu überprüfen.
- Das Sachverständigenteam von FSSM GmbH berät Sie gerne vor Ort zu diesem heiklen Thema.
- Gibt es Änderungen an der gewerberechtlich genehmigten Anlage?
- Werden die in den gewerberechtlichen Bescheiden festgeschriebenen Auflagen eingehalten?
- Sind alle wiederkehrenden Wartungen, Instandhaltungen, Inspektionen und Prüfungen durchgeführt ?